Elisabeth
Schubert-Zink-Stiftung
Förderung der materiellen Ausstattung und Unterstützung der Feuerwehren in Berlin und Umgebung, sowie die finanzielle Unterstützung der Brandschutzbekämpfung |
Förderung der materiellen Ausstattung und Unterstützung der Feuerwehren in Berlin und Umgebung, sowie die finanzielle Unterstützung der Brandschutzbekämpfung |
Das
Wirkungsfeld der Stiftung ist
durch den von ihrer Stifterin in der Satzung festgelegten
Stiftungszweck klar
definiert: |
Elisabeth
Schubert-Zink-Stiftung c/o Commerzbank AG PC-WM, Nachlass- und Stiftungsangelegenheiten z. Hd. Frau Sigrun Fiege 60261 Frankfurt Telefon: 069-13624427 sigrun.fiege@commerzbank.de |
Ausagekräftige
Anträge richten Sie bitte an Frau Fiege, die Ihren Antrag an
die drei Vorstandsmitglieder weiterleitet. |
Inhalt eines Antrags | Um eine Grundlage für die Entscheidung – Förderung ja oder nein, jetzt oder später, in vollem Umfang oder gekürzt – zu haben und die gesetzlichen Formalien erfüllen zu können, benötigt der Vorstand aussagekräftige Anträge. Um eine vernünftige Arbeit leisten zu können, bittet der Vorstand bei der Beantragung von Fördermitteln, die genannten Fragen in der geschilderten Reihenfolge abzuarbeiten und mehrere Anträge nach Dringlichkeit zu ordnen. |
WAS? | Klare und eindeutige Bezeichnung des Gegenstandes, der Maßnahme die gefördert werden soll – das Kind muss einen Namen haben. |
WARUM? | Beschreibung des Zwecks und des Ziels, für das Mittel bereitgestellt werden wollen. Relevante Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Ist eine Förderung innerhalb des oben genannten Stiftungszwecks möglich – passt das? |
WIEVIEL? | Welcher Betrag wird benötigt? Bitte nicht nur die Endsumme nennen, sondern aufschlüsseln |
WANN? | Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Zeitspanne soll ein Gegenstand angeschafft und bezahlt werden, eine Maßnahme umgesetzt werden? |
WIE LANGE? | Mit welcher Gebrauchszeit des Gegenstandes ist zu rechnen, wer kommt für Unterhalt, Reparaturen auf? Es soll ein dauerhafter Nutzen sichergestellt werden, denn die Zuwendungen der Stiftung sind grundsätzlich „einmalige“ Zahlungen, das soll heißen, sie begründen keinen Anspruch auf weitere Zahlungen in der Zukunft. |
WER? | Alle Feuerwehren Berlins und Umgebung, alle gemeinnützigen Organisationen, die sich dem Brandschutz widmen durch ihre jeweiligen geschäftsführenden Organe. |